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Behandlungsablauf

Behandlungsablauf

01

Kontaktaufnahme

Wenn Sie Interesse und Bedarf an Psychotherapie haben, nehmen Sie gerne per Telefon oder Email Kontakt mit uns auf. Wir bemühen uns, Ihnen für ein erstes Kennenlernen und eine erste diagnostische Einschätzung Ihrer Problematik möglichst zeitnah einen Termin für eine Sprechstunde anzubieten.

02

Sprechstunde

Die 50 bis 100-minütige Sprechstunde dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem gemeinsamen Abwägen, ob eine Psychotherapie passend und indiziert ist. Gerne können Sie zu diesem Termin bereits vorhandene Berichte über psychotherapeutische oder psychiatrische Vorbehandlungen mitbringen, damit wir uns einen möglichst umfassenden Überblick verschaffen können.

Inhalte der Sprechstunde können sein:

  • erste diagnostische Einschätzungen und Behandlungsempfehlungen zu Ihrer Problematik
  • Erarbeitung Ihrer möglichen Therapieziele und Informationen zu passenden Umsetzungsmöglichkeiten dieser Ziele in der Therapie
  • Informationen zu Abläufen und Voraussetzungen von Psychotherapie, v.a. von kognitiver Verhaltenstherapie
  • Hinweise zu möglichen alternativen oder zusätzlichen psychosozialen Behandlungsangeboten

Am Ende der Sprechstunde entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, ob und wann mit einer psychotherapeutischen Behandlung begonnen werden sollte. Sie erhalten darüber auch eine kurze schriftliche Stellungnahme. Falls die Wartezeit auf einen Therapieplatz in unserer Praxis für Sie zu lang sein sollte, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einer für Sie indizierten Behandlungsmöglichkeit. Wird in der Sprechstunde eine klinische Dringlichkeit festgestellt, können Sie sich mit der o.g. Stellungnahme an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung wenden, die Ihnen zeitnah einen Termin zur Weiterbehandlung vermittelt.

03

Probatorische Sitzungen

In den folgenden 2 – 4 („Probe-“) Sitzungen wird ausführliche Diagnostik durchgeführt. Dabei wird Ihnen ein individuelles Erklärungsmodell Ihrer Erkrankung vermittelt. Sie werden zudem über die spezifischen Methoden Ihrer psychotherapeutischen Behandlung, mögliche Behandlungsrisiken, ggf. Behandlungsalternativen sowie die konkreten Rahmenbedingungen Ihrer Behandlung aufgeklärt. Zu den Rahmenbedingungen gehören zum Beispiel die Sitzungsdauer und -frequenz, die voraussichtliche Gesamtdauer der Therapie sowie die Honorarregelung. Gemeinsam legen wir dann Ihre spezifischen Therapieziele und einen individuellen Therapieplan fest.

04

Einholen eines Konsiliarberichts

Innerhalb der probatorischen Sitzungen ist zusätzlich eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben, um mögliche somatische Ursachen der psychischen Problematik rechtzeitig zu erkennen und Kontraindikationen der Behandlung ausschließen zu können. Ihr Hausarzt oder ein Facharzt für Psychiatrie/Neurologie erstellt dazu den sogenannten „Konsiliarbericht“. Die Unterlagen hierzu händigen wir Ihnen rechtzeitig aus.

05

Antragsstellung bei der Krankenkasse

Am Ende der probatorischen Sitzungen wird dann mit Ihrer Einwilligung eine Kostenübernahme bei dem zuständigen Kostenträger beantragt. Antragsteller sind Sie als Patient/in.

06

Beginn der psychotherapeutischen Sitzungen

Die anschließende ambulante psychotherapeutische Behandlung findet kontinuierlich über einen längeren Zeitraum statt, je nach Indikation als Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder als Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 80 Sitzungen). Die Therapiesitzungen werden in der Regel in wöchentlichen Einzelsitzungen von jeweils 50 Minuten durchgeführt. In Krisensituationen oder bei Einsatz therapeutischer Verfahren mit intensivem Übungscharakter können Termine in kürzeren Abständen vereinbart oder mehrere Einzelsitzungen zu einem Block zusammengefasst werden.