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Kostenübernahme

Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung

Verhaltenstherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen, deren Kosten in der Regel übernommen werden, wenn die Psychotherapie zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Die Abrechnung erfolgt über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Wenn Sie gesetzlich versichert sind und nach den probatorischen Sitzungen entschieden wurde, dass eine Psychotherapie beantragt werden soll, werden Ihnen in der Therapiesitzung die Antragsunterlagen zur Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse zur Unterschrift vorgelegt. Antragssteller sind Sie als Patient/in. Gemeinsam mit dem Konsiliarbericht werden diese Unterlagen von uns dann an die Krankenkasse weitergeleitet. Diese gibt Ihnen per Post Rückmeldung, ob die beantragten Sitzungen bewilligt wurden. Bringen Sie dieses Schreiben bitte zur nächsten Therapiesitzung mit.

Bei der Beantragung einer Langzeittherapie (mehr als 24 Sitzungen) wird zudem von Therapeutenseite ein anonymisierter Bericht über die Begründung der Notwendigkeit der Verlängerung verfasst. Dieser wird von einem externen Gutachter geprüft und bei positiver Stellungnahme der Krankenkasse die Kostenübernahme empfohlen.

Private Krankenversicherung

Wenn Sie privat versichert sind, klären Sie bitte vor dem ersten Therapietermin ab, ob in Ihrer Versicherung probatorische („Probe-“)Sitzungen enthalten sind. Die Sitzungen werden Ihnen von uns in Rechnung gestellt, die Sie dann Ihrer Krankenversicherung einreichen können. Die Berechnung hierfür erfolgt grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Im Laufe der Probatorik wird dann entschieden, ob eine Psychotherapie beginnen soll und weitere Sitzungen beantragt werden. Bitte fordern Sie dazu frühzeitig die entsprechenden Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse an. Diese werden dann von uns bearbeitet und an Ihre Krankenkasse versandt. Bitte beachten Sie, dass Sie als privatversicherte/r Patient/in Antragssteller/in sind und ggf. für nicht von der Krankenkasse erstattete Kosten haften. Bis zur Bestätigung der Kostenübernahme entsteht daher eine Therapiepause.

Beihilfe

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, gilt es, wie auch bei der privaten Krankenversicherung, die Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle anzufordern und Ihrer Therapeutin in die Sitzung mitzubringen. Wir bearbeiten diese dann und leiten sie an die Krankenversicherung weiter. Auch hier entsteht bis zur Rückmeldung der Beihilfestelle eine Therapiepause (siehe „Private Krankenversicherung“).

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten der Psychotherapie selbst übernehmen möchten, geben wir Ihnen gerne Informationen über die anfallenden Beträge. Diese orientieren sich grundsätzlich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Sie erhalten dann quartalsweise Rechnungen. Bitte denken Sie daran, dass die erste Sitzung bereits kostenpflichtig ist.